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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 3 U 191/16   

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https://dejure.org/2018,88060
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 3 U 191/16 (https://dejure.org/2018,88060)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2018 - L 3 U 191/16 (https://dejure.org/2018,88060)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2018 - L 3 U 191/16 (https://dejure.org/2018,88060)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 3 U 191/16
    Dafür bestehen auch keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte; insbesondere ergeben sich weder aus den Darlegungen der Verfahrensbeteiligten noch aus den Ergebnissen der Ermittlungen der Beklagten und des SG Umstände für eine persönliche Abhängigkeit des Klägers von der Bauherrengemeinschaft, für die ua ein umfassendes Weisungsrecht hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung der Tätigkeit erforderlich wäre (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 mwN; zur Vorrangigkeit der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII und der daraus folgenden Prüfungsreihenfolge vgl BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R - juris).

    Mit der Versicherungspflicht der sogenannten Wie-Beschäftigten soll aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen der Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstreckt werden, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 5).

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 3 U 191/16
    (1) Nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung schließen Gefälligkeitsleistungen zwar für sich genommen den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 S 1 iVm § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII ebenso wenig aus wie Tätigkeiten im Rahmen eines Verwandtschaftsverhältnisses (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15; SozR 2200 § 539 Nr. 134).

    Kein Versicherungsschutz besteht daher bei Gefälligkeitsleistungen, die von familiären Beziehungen geprägt sind (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 3 U 191/16
    Dafür bestehen auch keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte; insbesondere ergeben sich weder aus den Darlegungen der Verfahrensbeteiligten noch aus den Ergebnissen der Ermittlungen der Beklagten und des SG Umstände für eine persönliche Abhängigkeit des Klägers von der Bauherrengemeinschaft, für die ua ein umfassendes Weisungsrecht hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung der Tätigkeit erforderlich wäre (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 5 mwN; zur Vorrangigkeit der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII und der daraus folgenden Prüfungsreihenfolge vgl BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R - juris).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 3 U 191/16
    (1) Nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung schließen Gefälligkeitsleistungen zwar für sich genommen den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 S 1 iVm § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII ebenso wenig aus wie Tätigkeiten im Rahmen eines Verwandtschaftsverhältnisses (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15; SozR 2200 § 539 Nr. 134).
  • LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2018 - L 3 U 191/16
    Dabei muss für eine solche Beziehung nicht zwingend ein verwandtschaftliches Verhältnis bestehen; entscheidend ist vielmehr, ob die Gefälligkeit im Rahmen eines familienhaft geprägten Gemeinschaftsverhältnisses erbracht worden ist (vgl hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Februar 2011 - L 2 U 68/09 - juris mwN).
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